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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2004 - 8 A 11467/04.OVG   

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https://dejure.org/2004,12666
OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2004 - 8 A 11467/04.OVG (https://dejure.org/2004,12666)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.12.2004 - 8 A 11467/04.OVG (https://dejure.org/2004,12666)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 8 A 11467/04.OVG (https://dejure.org/2004,12666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Stüzmauer im Sinne der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung; Ganzheitliche Betrachtung einer Mauer, die Gegenstand einer Treppenanlage ist; Anforderungen an eine erhebliche Beeinträchtigung der Beleuchtung mit Tageslicht

  • Judicialis

    LBauO § 8; ; LBauO § 8 Abs. 6; ; LBauO § 8 Abs. 6 S. 3; ; LBauO § 8 Abs. 8; ; LBauO § 8 Abs. 8 S. 1; ; LBauO § 8 Abs. 8 S. 2; ; LBauO § 8 Abs. 8 S. 3; ; LBauO § 8 Abs. 9; ; LBauO §... 8 Abs. 9 S. 3; ; LBauO § 8 Abs. 10; ; LBauO § 8 Abs. 10 S. 1; ; LBauO § 61

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsfläche einer Treppenkonstruktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsfläche einer Treppenkonstruktion (IBR 2005, 1082)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2001 - 8 A 12042/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2004 - 8 A 11467/04
    Diese Vorschrift, die nach der Rechtsprechung des Senats (s. Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 A 12042/00.OVG -) die Zulässigkeit grenzständiger Stützmauern abschließend auf eine Höhe von 2 m beschränkt, ist vorliegend nicht anwendbar.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 8 A 12135/04

    Genehmigungspflichtigkeit des gesamten Bauvorhabens selbst bei isoliert

    Soweit der Senat in der Vergangenheit Bedenken geäußert hat, ob nicht Stützmauern im bauordnungsrechtlichen Sinne stets nur solche sind, die natürliches und nicht etwa künstlich aufgeschüttetes Gelände stützen (so zuletzt Urteil vom 8. Dezember 2004 - 8 A 11467/04.OVG - [ESOVGRP]), hält er daran nicht fest.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2015 - 1 A 10776/14

    Konstruktion aus Aufschüttung, L-Steinen, Pflaster und Treppenstufen; bauliche

    Diese bauliche Anlage kann ebenso wenig wie ein grenzständiges Gebäude abstandsrechtlich in ihre einzelne Bestandteile, etwa in eine nach § 8 Abs. 8 LBauO zu beurteilende Rampe und in eine dem § 8 Abs. 5 S. 2 LBauO unterfallende Treppe zerlegt werden, sondern muss in ihrer Gesamtheit beurteilt werden (vgl. hierzu auch OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 2004 -8 A 11467/04.OVG -, ESOVGRP).
  • VG Saarlouis, 03.06.2009 - 5 K 356/09

    Erfolgreiche Aufsichtsklage gegen die Aufhebung der Ablehnung einer

    Das OVG Rheinland-Pfalz habe mit Urteil vom 08.12.2004 - 8 A 11467/04 - entschieden, dass eine an der höchsten Stelle 2, 7 m hohe hinterfüllte Stützmauer eine bauliche Anlage sei, von der Wirkungen wie von oberirdischen Gebäuden ausgingen und dies nach § 8 Abs. 8 Satz 2 LBauO Rheinland-Pfalz ohne Grenzabstand zulässig sei, wenn der Brandschutz gewährleistet sei und die Beleuchtung mit Tageslicht nicht erheblich beeinträchtigt werde.

    Unergiebig sind die Einwände des Beigeladenen im Widerspruchsverfahren, sein Nachbar auf der anderen Grundstücksseite habe eine vergleichbare Anlage errichtet und das OVG Rheinland-Pfalz habe mit Urteil vom 08.12.2004 - 8 A 11467/04 - entschieden, dass an der höchsten Stelle 2, 7 m hohe hinterfüllte Stützmauer eine bauliche Anlage sei, von der Wirkungen wie von oberirdischen Gebäuden ausgingen und dies nach § 8 Abs. 8 Satz 2 LBauO Rheinland-Pfalz ohne Grenzabstand zulässig sei, wenn der Brandschutz gewährleistet sei und die Beleuchtung mit Tageslicht nicht erheblich beeinträchtigt werde.

  • VG Berlin, 03.03.2016 - 19 K 206.14

    Nachbarklage gegen Aufstockung eines Wohnhauses

    Vielmehr stellt die Konstruktion eine aus verschiedenen Elementen bestehende bauliche Anlage eigener Art dar, die ebenso wenig wie ein Gebäude in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden kann, sondern in ihrer Gesamtheit beurteilt werden muss (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 18. Juni 2015 - OVG 1 A 10776/14 -, juris Rn. 28, und vom 8. Dezember 2004 - OVG 8 A 11467/04 -, juris Rn. 18).
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